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Spielbetrieb

Ergebnismeldung

Die Ergebnisse müssen spätestens eine Stunde nach Spielende im DFBNet eingegeben sein !!!

Denkt bitte daran, das Ergebnis nur an die angegebene Person zu melden.
Nicht an den Partner/in oder Kinder.
 
 

Reihenfolge der Kontaktaufnahme:

1   Niels Stiehler     0152 08987710 Hausmeistertelefon
2   Ingo Jagemann     0172 7973953  
3   Jörg Struwe     0151 68161617  
4   Jörn Seefried     0171 4817972  
5   Horst Wiebusch     0170 5878415  
6   Klaus-D. Litteck     04141 530111  

 

Falls das Hausmeisterbüro besetzt ist, kann das Ergebnis auch dort direkt abgegeben werden.


Infos zum Spielbetrieb

Hier noch ein paar wichtige Infos vom Hausmeister:

 

  1. Der Kabinenplan ist grundsätzlich einzuhalten!
  2. Täglich den Aushang am Haupteingang beachten ob eventuell Spiele angesetzt sind und Eure Kabine belegt ist!
  3. Achtet auf die Sauberkeit! In der letzten Zeit gab es vermehrt Fälle wo die Kabine in einem saumäßigen Zustand hinterlassen wurde, dass passiert besonders dann, wenn die Punkte 4-7 nicht eingehalten werden!
  4. Fußballschuhe sind grundsätzlich vor den Kabinen auszuziehen!
  5. Innenkabinen werden nur durch den Seiteneingang betreten und niemals vom Haupteingang, auch dort werden die Schuhe vor dem Betreten am Seiteneingang ausgezogen!
  6. Trainer oder Betreuer begleitet die Mannschaft in die Kabine!
  7. Trainer oder Betreuer kontrolliert nach dem Umziehen noch einmal die Kabine auf Sauberkeit oder ob etwas liegen geblieben ist!
  8. Die Tore sind grundsätzlich nach dem Training wieder vom Platz zu stellen, damit die Plätze vom Hausmeister, sowie von der Stadt vernünftig gepflegt werden können!!!

Zusatz-Info zu den Toren !!!

 

Die Tore mit den Rollen sind nur für den Kunstrasen und dürfen nicht zu anderen Plätzen verschoben werden, dafür stehen

  • 4 Tore am Platz 1
  • 4 Tore am Platz 2 (mit Rollen)
  • 4 Tore am Platz 3
  • 2 Tore am Platz 4

Die Tore stehen alle an dem dafür vorgesehenen Platz und sind auch grundsätzlich nach dem Training dorthin zurück zu stellen, siehe auch oben unter Punkt 8 !!!

(1) Einsatz von Jugendspielern an einem Kalendertag

Gem. § 16 (4) der NFV-Jugendordnung dürfen Jugendspieler/-Spielerinnen nur an einem Spiel bzw. Turnier pro Kalendertag teilnehmen. Daraus folgt: Nimmt der Junior/die Juniorin am selben Tag an einem weiteren Spiel teil, ist dieses Spiel als verloren zu werten.

 

(2) Spielberichte  in zweifacher  Ausfertigung

Der Jugendausschuss des Kreis Stade gestattet den Vereinen, dass die Gastmannschaft einen ausgefüllten Spielbericht mitbringt, und der Spielbericht somit aus 2 Bögen besteht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass auch auf dem 2. Spielbericht der Kopf vollständig ausgefüllt wird, also die Daten des Spiels (Nummer, Datum, Ort, Altersklasse und Mannschaften) komplett genannt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Bögen mit vorder- und rückseitiger Bedruckung verwendet werden. Besteht der Spielbericht insgesamt aus 4 Seiten Papier, reicht das Standard-Porto von 58 Cent nämlich nicht mehr! Auf Bezirksebene ist diese Maßnahme übrigens nicht gestattet.

 

(3) Fristen und Gebühren für Spielverlegungen

In unserer Ausschreibung sind unter Punkt 9 die Modalitäten für Spielverlegungen aufgeführt. Alle Spielverlegungsanträge, die kurzfristiger als 1 Woche vor dem geplanten Spieltermin beim Staffelleiter eingehen, werden mit einer Gebühr von 10,00 EUR belegt. Wir bitten um Verständnis, dass auf irgendwelche besonderen Umstände, die den Wegfall der Gebühr begründen sollen, keine Rücksicht genommen werden kann. Die bestehenden Regelungen sind bereits ein Entgegenkommen an die Vereine.  In anderen Kreisen werden übrigens zum Teil deutlich strengere Vorschriften praktiziert.

 

(4) Mannschaften mit geringerer Spieleranzahl

In den Spielklassen der C- und D-Junioren sowie der B- bis D-Juniorinnen gibt es Mannschaften, die mit geringerer Spieleranzahl gemeldet sind, also z. B. 7er-Mannschaften bei den D-Junioren und 9er-Mannschaften bei den C-Junioren. Es ist nicht möglich, im Laufe einer Halbserie eine Mannschaft umzumelden (also z. B. von 9er auf 7er). Genauso wenig, darf eine Mannschaft jeweils von Spiel zu Spiel entscheiden, in welcher Mannschaftsgröße sie antritt. Aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit und der besseren Planbarkeit für die gegnerischen Mannschaften muss die Mannschaftsgröße innerhalb der Halbserie konstant bleiben. Im DFBnet sind die Mannschaften entsprechend bezeichnet.

 

(5) Wegfall der Wartefrist bei Vereinswechsel außerhalb der Wechselperioden

Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach § 9 der Jugendordnung die normalerweise fällige Spielsperre bei einem Vereinswechsel außerhalb der Wechselperiode entfallen. Dies ist der Fall, wenn der Vereinswechsel z. B. die Folge eines nachgewiesenen Wohnortwechsels ist, oder der Jugendliche in seinem alten Verein keine altersgerechte Spielmöglichkeit mehr hat (z. B. bei Abmeldung der Mannschaft). Eine Abmeldung beim abgebenden Verein ist weiterhin erforderlich.  In der Pass-Stelle wird dies jedoch nur berücksichtigt, wenn der Antrag vom KJA-Vorsitzenden bestätigt wurde. Daher müssen entsprechende Anträge  

1. In herkömmlicher Papierform gestellt werden (also nicht im Online-System) und  2. Fertig ausgefüllt zu mir gesandt werden, damit ich die Bestätigung erteilen und den Antrag nach Barsinghausen weiterleiten kann.

 

(6) Einsatz von Juniorinnen in Jungen-Mannschaften

Seit der Spielzeit 2014/15 dürfen Juniorinnen aller Altersklassen beim Einsatz in einer Junioren-Mannschaft ein Jahr älter sein.

Beispiel: In dieser Spielzeit darf ein Mädchen des Jahrgangs 2005 jederzeit bei den F-Junioren U9 (Jahrgang 2006) mitspielen.

 

(7) Da in den Vereinen sicherlich auch schon die Planungen für die Zusammenstellung der Hallenmannschaften laufen, geben wir an dieser Stelle bereits einen Hinweis auf die kommende Hallenausschreibung: Die Sonderregelung aus der Ausschreibung der Feld-Saison, wonach bei den C- und B-Juniorinnen unter gewissen Umständen auch ältere Spielerinnen eingesetzt werden können, wird in der Hallen-Ausschreibung nicht gelten. Die Intention für die Ausnahme bei den Feld-Spielen ist die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs. Da in der Halle weniger Spielerinnen benötigt werden, ist dieser Grund nicht mehr gegeben.

 

(8) Eintragen der Spieler auf dem Spielbericht

Laut NFV-Jugendordnung (§17) und unserer Kreisausschreibung (§5) sind auf dem Spielberichtsbogen zu Spielbeginn nur die Spieler einzutragen, die auf dem Feld stehen. Einwechselspieler sind nach dem Spiel nachzutragen. Werden bereits vor dem Spiel alle Spieler eingetragen (was insbesondere dann häufig vorkommt, wenn vorgefertigte Spielberichte verwendet werden), und nach dem Spiel keine Kennzeichnung über die  nicht-eingesetzten Spieler vorgenommen, gelten alle eingetragenen Spieler als eingesetzt. Dies kann Auswirkungen auf die Festspielregelung haben, und im schlimmsten Fall müssen Spiele als verloren gewertet werden, wenn die zulässige Anzahl der Spieler überschritten wurde.

 

(9) Kontaktdaten der Vereinsmitarbeiter

Wir bieten auf unserer Internet-Seite als Service die Kontaktdaten aller Jugendtrainer und Betreuer zum Nachschlagen an. Soweit uns von den Vereinen die entsprechenden Dateien zur Verfügung gestellt werden, veröffentlichen wir sie unter www.nfvkreisstade.de. Hier sind auch diverse andere wichtige Informationen wie Ausschreibungen, Rahmenspielpläne, Staffeleinteilungen etc. erhältlich. Der genaue Link für die Anschriften lautet http://www.nfvkreisstade.de/html/anschriften-der-jugendmannschaften.html Falls Änderungen oder Ergänzungen notwendig sein sollten, müssen wir vom Verein eine aktualisierte Datei bekommen.

 

(10) Festspielregel in der Halle

Rechtzeitig vor Beginn der Hallenspiele soll an dieser Stelle auf die Besonderheiten der Festspielregel in der Jugendausschreibung für die Halle hingewiesen werden.

Es gilt dabei zunächst ein fester Grundsatz: Jeder Spieler darf in der Halle nur in einer Mannschaft Punktspiele bestreiten! Daraus folgt, dass sich mit dem ersten Einsatz eines Spielers „seine“ Hallenmannschaft bestimmt. Ein Einsatz in irgendeiner anderen Mannschaft ist danach nicht zulässig.

Folgende Ausnahmen gelten: Um den Spielbetrieb aufrecht zu halten, darf ein Spieler der Altersklasse D-Junioren/-Juniorinnen und jünger einmal in der Hallensaison in einer höheren oder älteren Mannschaft aushelfen. Eine Junioren-Mannschaft gilt dabei als höher spielend als eine Juniorinnen-Mannschaft. Der Einsatz ist vorher dem Staffelleiter schriftlich mitzuteilen, und es darf auf diesem Wege die Mannschaft auf bis zu max. 2 Einwechselspieler aufgefüllt werden. Spieler der G-Junioren und F-Juniorinnen bestreiten keine offiziellen Punktspiele, und können sich daher auch nicht festspielen. Es wird empfohlen, bei Unsicherheiten vorher beim Jugendausschuss nachzufragen.

 

(11) Festspielregel Halle bei Vereinswechsel in der Winterpause

Bekanntlich kann in der Wechselperiode II (01. Januar bis 31. Januar) nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins ein Vereinswechsel durchgeführt werden.

In diesem Fall erwirbt der Spieler ein neues Spielrecht, so dass die Festspielregel aus der Hallenausschreibung aufgehoben wird. Das heißt, der Spieler darf auch im neuen Kalenderjahr für seinen neuen Verein wieder in einer Hallenmannschaft eingesetzt werden.   

Im Übrigen gelten bei der Ermittlung von Wartefristen im Falle der Nicht-Freigabe Einsätze bei Hallen-Punktspielen auch als Pflichtspieleinsatz.

 

(12) Ergebnismeldung für die Hallenspiele

Hinweise zur Ergebnismeldung bei den Hallenpunktspielen:

1. Die jeweiligen Ergebnisse (ausschließlich der Ergebnisbogen) sind an Peter Wessolowski, am besten per Mail - - Fax - 04141 511730 - oder ggf. auch telefonisch - 04141 68817 - bis spätestens 20:00 Uhr am Montag nach dem Spieltag zu melden. Sobald die Gesamtergebnisse vorliegen, werden diese dann auf der Internetseite des NFV Kreis Stade - www.nfvkreisstade.de - veröffentlicht.

2. Es ist zu beachten, dass die gesamten Originalunterlagen (Ergebnisbogen und Spielberichte) per Post an den zuständigen Staffelleiter bzw. an die zuständige Staffelleiterin geschickt werden müssen.

WICHTIGER HINWEIS

Die Ergebnisbögen bitte immer bis Sonntag Abend in das VfL Fach (Klaus-Dieter Litteck) in Ottenbeck werfen. Das Büro checkt die noch mal und sorgt dafür, dass die rechtzeitig beim NFV eingehen.

 

(13) Fristablauf für die Beantragung von Zweitspielrechten

Anträge für die Erteilung eines Zweitspielrechts gemäß § 12 der Jugendordnung sind spätestens bis zum 31. Januar einzureichen, wenn das Zweitspielrecht noch für die Rückserie gelten soll.

Nähere Einzelheiten sind in der Jugendordnung des NFV nachzulesen.

 

(14) Festspielregel in der Halle auch für die Kreismeisterschaften

Die bekannten Festspielregeln aus der Hallen-Ausschreibung gelten auch für die Endturniere um die Kreismeisterschaften. Der Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung kann zur nachträglichen Disqualifizierung führen, wie es im letzten Jahr leider geschehen ist.

Bei einer eventuellen Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften sind dagegen sämtliche Festspielregeln aufgehoben.

 

(15) Spielverlegungsanträge über die Staffelleiter

Nachdem die Sonderfrist für die Spielverlegungen (ohne Absprache mit dem Gegner) abgelaufen ist, sind alle weiteren Spielverlegungsanträge ausschließlich über die jeweiligen Staffelleiter einzureichen.

Der Kreisjugendobmann ist überfordert, wenn er das für alle Altersklassen machen soll.

 

(16) Anzahl von Einwechselspielern

Gemäß Punkt 5 unserer Ausschreibung dürfen in allen Staffeln, die nicht um die Kreismeisterschaft spielen, eine beliebige Anzahl von Spielern ein- und ausgewechselt werden.

Das bedeutet für die Rückserie, dass in allen Kreisligen 2 und tiefer diese Möglichkeit gegeben ist. Also auch in einer Staffel 2, deren Mannschaften in der Hinserie evtl. noch um die Qualifikation zur Kreismeisterschaft gespielt haben.

Bei den F-und G-Junioren, sowie den E- und F-Juniorinnen gilt die beliebige Anzahl von Einwechselspielern außerdem in allen Staffeln.

 

(17) Einsatz von Spielern nur mit Spielerlaubnis (Spielerpass)

In allen Pflichtspielen (Punkt- und Pokalspiele) der Altersklassen F-Junioren bis A-Junioren sowie E-Juniorinnen bis B-Juniorinnen dürfen nur Spieler/Spielerinnen zum Einsatz kommen, die eine Spielerlaubnis besitzen. Sollte der Spielerpass, der diese Spielerlaubnis dokumentiert, noch nicht vorliegen, kann die Spielerlaubnis über das DFBnet „Pass-Online“ nachgewiesen werden. Eintragungen im Spielbericht wie „Pass beantragt“ verschaffen nicht die Spielerlaubnis.

Nur in den Altersklassen G-Junioren und F-Juniorinnen dürfen Spieler/Spielerinnen auch ohne vorliegende Spielerlaubnis eingesetzt werden.

 

(18) Vollständige Beantragung von Spielverlegungen

Mit der INFO-Mail Nr. 3 wurde bereits auf die Fristen und Gebühren bei Spielverlegungen hingewiesen.

Ein Spielverlegungsantrag muss immer folgende Daten beinhalten, damit eine Bearbeitung durch den Staffelleiter möglich ist:

  • Genaue Altersklassen- und Staffelbezeichnung
  • Spielpaarung
  • Ursprünglich angesetzter Termin
  • Abgestimmter neuer Termin

Hinsichtlich evtl. anfallender Gebühren gehen wir immer davon aus, dass der Mailabsender hierfür verantwortlich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist in der Mail gesondert darauf hinzuweisen.

 

(19) Spiele nach dem 30.06.2014

In einigen Altersklassen finden bekanntlich nach dem 30.06.2014 noch Spiele statt.

Spieler, die in der jetzt kommenden Wechselperiode I (01.07. – 31.08.) den Verein wechseln, dürfen auch noch in den Spielen der alten Saison, die nach dem 30.06. ausgetragen werden, im alten Verein eingesetzt werden. Sie erhalten deswegen keine Verlängerung der Wartefrist.

Die Abmeldung beim alten Verein muss trotzdem bis zum 30.06.2014 erfolgen, und entsprechend auf dem Pass bestätigt werden.

 

(20) Zweitspielrecht bei Juniorinnen

Bislang war es bei den Juniorinnen möglich, mit einem Zweitspielrecht in zwei verschiedenen Mannschaften der selben Altersklasse zu spielen.

Zur neuen Saison wurde der Anhang 1 der Spielordnung (§3, Abs. 5), der dieses regelt, neu gefasst. Somit kann das Zweitspielrecht neuerdings nicht mehr für die gleiche Altersklasse erteilt werden, wenn die Mannschaft des Gastvereins in der gleichen Staffel spielt, wie die Mannschaft des Stammvereins.

 

(21) Verlängerung von Zweitspielrechten

Ein Zweitspielrecht wird immer nur für eine Spielzeit erteilt.

Somit müssen Zweitspielrechte aus der alten Spielzeit, die auch in der neuen Spielzeit gelten sollen, zur Verlängerung neu beantragt werden (kostenfrei). Hierfür ist das bekannte Formular zu verwenden, und die bestehende Karte mit einzusenden.

Ein Einsatz eines Spielers ohne gültigem Zweitspielrecht in einem Gastverein ist nicht zulässig.

 

(22) Anzahl der Einwechselspielerinnen bei den B- bis D-Juniorinnen

In den Staffeln der D-, C- und B-Juniorinnen spielen bekanntlich Vereine mit unterschiedlichen Mannschaftsgrößen (7er / 9er / 11er). Trotzdem sind es Staffeln, die um Meisterschaften spielen, so dass eigentlich die Anzahl der Einwechselspielerinnen auf 4 pro Spiel beschränkt ist. Es gab jetzt aktuell Anfragen, wie sich das bei einem Spiel verhält, in dem z. B. eine als 9er gemeldete Mannschaft gegen eine 7er Mannschaft spielt. Tatsächlich ist dies nicht eindeutig über die Ausschreibung geregelt.

Um eine möglichst einfache Reglung zu schaffen, wird hiermit wie folgt festgelegt:

  • Bei den B- und C-Juniorinnen dürfen in allen Spielen max. bis zu 15 Spielerinnen eingesetzt werden.
  • Bei den D-Juniorinnen dürfen in allen Spielen max. bis zu 13 Spielerinnen eingesetzt werden.

Auf diesem Wege erhalten auch die Vereine mit einem großen Mannschaftskader die Möglichkeit, möglichst vielen Spielerinnen Einsatzzeiten zu geben.

 

(23) Foto, Stempel und Unterschrift auf Spielerpässen

Gemäß § 4 der NFV Spielordnung muss der Spielerpass u. a. ein Lichtbild aufweisen, das die Identität des Spielers nachweist, und das mit einem Vereinsstempel versehen ist.

Leider sind immer wieder Spielerpässe ohne Lichtbild im Umlauf. Soweit dies der Fall ist, sind die Spielerpässe umgehend nachzurüsten. Sofern der Schiedsrichter z. B. bei den A- oder B-Junioren das Passbild beanstandet, da die Person nicht mehr zu erkennen ist, ist das Passbild durch ein neues zu ersetzen.

Bei kleinen Kindern muss der Spielerpass noch nicht zwingend unterschrieben sein. Ab den D-Junioren/innen sollte dies aber auf alle Fälle möglich sein.

Anschriften Vereine

Platzierung Tore

Übersicht

  1. Einsatz von Jugendspielern an einem Kalendertag
  2. Spielberichte  in zweifacher  Ausfertigung
  3. Fristen und Gebühren für Spielverlegungen
  4. Mannschaften mit geringerer Spieleranzahl
  5. Wegfall der Wartefrist bei Vereinswechsel außerhalb der Wechselperioden
  6. Einsatz von Juniorinnen in Jungen-Mannschaften
  7. Hinweis auf die kommende Hallenausschreibung
  8. Eintragen der Spieler auf dem Spielbericht
  9. Kontaktdaten der Vereinsmitarbeiter
  10. Festspielregel in der Halle
  11. Festspielregel Halle bei Vereinswechsel in der Winterpause
  12. Ergebnismeldung für die Hallenspiele
  13. Fristablauf für die Beantragung von Zweitspielrechten
  14. Festspielregel in der Halle auch für die Kreismeisterschaften
  15. Spielverlegungsanträge über die Staffelleiter
  16. Anzahl von Einwechselspielern
  17. Einsatz von Spielern nur mit Spielerlaubnis (Spielerpass)
  18. Vollständige Beantragung von Spielverlegungen
  19. Spiele nach dem 30.06.2014
  20. Zweitspielrecht bei Juniorinnen
  21. Verlängerung von Zweitspielrechten
  22. Anzahl der Einwechselspielerinnen bei den B- bis D-Juniorinnen
  23. Foto, Stempel und Unterschrift auf Spielerpässen